AVB für Agenturen

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) von myHolidaySearch

für Agenturen

§ 1       Geltungsbereich, Vertragszweck

(1)       Die Firma myHolidaySearch, Geschäftsführerin Margarita Wiens, Schildeckstraße 47, 78665 Frittlingen, (im Folgenden „myHolidaySearch“), betreibt unter www.myHolidaySearch.de eine Plattform, auf der reisewillige Verbraucher (im Folgenden „Reisende“) auf der Grundlage ihrer Vorstellungen Angebote von Agenturen, die gewerblich vertragliche Reiseleistungen anbieten und/oder vermitteln (im Folgenden „Agenturen“), einholen (im Folgenden „Plattform“).

(2)       Zusätzlich dient myHolidaySearch als Werbeplattform für Agenturen, die durch die Darstellung auf den Internetseiten von myHolidaySearch neue Kunden gewinnen können.

(3)       Nachfolgende Allgemeinen Vertragsbestimmungen (im Folgenden „AVB“) gelten für alle Verträge zwischen myHolidaySearch und der Agentur, soweit nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.

§ 2       Anmeldung als Agentur

(1)       Bei der Anmeldung ist die Agentur verpflichtet, wahrheitsgemäße und klare Angaben zu machen. Soweit sich die angegebenen Daten ändern, ist die Agentur verpflichtet, diese Änderung unverzüglich myHolidaySearch mitzuteilen. Jede Agentur darf sich nur einmal anmelden.

(2)                   Benutzername und Passwort, die die Agentur für den Account bei myHolidaySearch nach der Anmeldung erhält, müssen vertraulich behandelt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Falle der Rechtsverletzung durch Dritte haftet die Agentur, soweit sie die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Wenn der Agentur eine unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten bekannt wird, ist myHolidaySearch sofort zu unterrichten.

(3)                   Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich die Agentur, das vereinbarte Entgelt monatlich im Voraus an myHolidaySearch zu entrichten; Rabatte und Stundungen sind vorbehalten. Der Höhe des Beitrags richtet sich nach der Preisliste, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig ist.

§ 3       Laufzeit

(1)       Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Preismodell, das die Agentur zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der gültigen Preisliste ausgewählt hat, und kann 12 Monate, 24 Monate betragen oder gar nicht vereinbart sein.

(2)       Ist eine Vertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um ein Jahr, es sei denn, dass eine Partei den Vertrag zuvor mit einer Frist von einem Monat ordentlich schriftlich kündigt. Für eine Kündigung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an service@myholidaysearch.de. Für die Vertragsverlängerung gilt § 2 Absatz 4 dieser AVB sinngemäß.

(3)       Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4       Rechte und Pflichten der Agenturen

(1)       Die Agentur verpflichtet sich, im Rahmen der Plattform eine individuelle Seite einzurichten, auf der sie neben Kontaktdaten weitere Informationen, insbesondere für die Reisenden, angibt. myHolidaySearch behält sich das Recht vor, die Information der Agenturen zu prüfen, nur nach weiterer Bearbeitung freizugeben oder die Information nicht zu veröffentlichen bzw. zu löschen.

(2)       Die Agentur erstellt auf der Grundlage von Informationen der Reisenden unverbindliche Angebote für Reiseleistungen. Die Agentur legt sämtliche Details des abzuschließenden Reisevertrags, insbesondere den Preis, nach eigenem Ermessen fest. Die Parteien sind sich einig, dass myHolidaySearch nicht Vertragspartner des auf dem Angebot basierenden Vertrags zwischen Agentur und Reisendem wird. Der Vertrag kommt grundsätzlich zustande, wenn der Reisende das Angebot der Agentur annimmt.

(3)       Soweit die von der Agentur an myHolidaySearch für die eigene Darstellung oder im Rahmen einer Angebotserstellung übermittelten Texte, Bilder, Logos und ähnliche Informationen (im Folgenden „Inhalte“) urheberrechtlichen Schutz genießen, räumt die Agentur myHolidaySearch das nicht ausschließliche Recht ein, die Inhalte im Rahmen der Plattform zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen sowie im Rahmen des Vertragsgegenstandes für die Agentur zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen; die Parteien sind sich jedoch einig, dass sich myHolidaySearch die Inhalte deshalb nicht zu eigen machen will. Wenn und soweit es erforderlich ist, gestattet der Agentur myHolidaySearch insbesondere, die Inhalte für das Layout der Plattform in Größe und Farbe anzupassen.

(4)       Die Agentur sichert mit Vertragsschluss zu, dass die zur Verfügung gestellten Informationen frei von Rechten Dritter sind bzw. dass sie zur Einräumung der Rechte nach Absatz 3 befugt ist. Die Inhalte dürfen darüber hinaus keine verbotenen, insbesondere wettbewerbswidrigen Informationen umfassen und dürfen die berechtigten Geschäftsinteressen von myHolidaySearch nicht beeinträchtigen. Die in Inhalten ggf. enthaltenen Hyperlinks dürfen nicht auf rechtswidrige Seiten und Informationen verweisen.

(5)       Soweit Dritte myHolidaySearch wegen der Inhalte in Anspruch nehmen, ist die Agentur verpflichtet, myHolidaySearch von diesen Ansprüchen freizustellen und myHolidaySearch den aus der Verwendung der Inhalte entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Agentur ist darüber hinaus verpflichtet, myHolidaySearch durch Informationen und durch Abgabe von Erklärungen im Falle eines Rechtsstreits zu unterstützen.

(6)       Die Agentur stellt sicher, dass die Anfragen der Reisenden fachgerecht bearbeitet werden. Insbesondere sichert die Agentur zu, dass die an den Reisenden übermittelnden Angebote nicht nur den Anfragen des Reisenden entsprechen, sondern dass auch der Durchführung der Reise zu den genannten Bedingungen zum Zeitpunkt der Angebotsangabe keine Hindernisse entgegenstehen, die die Agentur kennt oder bei sorgfältiger Prüfung des Reisemarkts kennen muss.

§ 5       Rechte und Pflichten von myHolidaySearch

(1)       myHolidaySearch stellt die Plattform zur Nutzung durch die Agenturen und die Reisenden (zusammen „Vertragsparteien“) zur Verfügung. Darüber hinaus nimmt myHolidaySearch Informationen der Vertragsparteien entgegen, leite diese weiter und stellt Informationen zum Abruf zur Verfügung.

(2)        Die Agentur hat über vertragliche Vereinbarung hinaus keinen Anspruch auf Einflussnahme bezüglich der Gestaltung der Internetseiten von myHolidaySearch. myHolidaySearch ist ohne Absprache, aber unter Wahrung der Interessen des Agenturen berechtigt, die Inhalte über die vereinbarte Darstellung hinaus für weitere Maßnahmen oder für eine Gestaltung, die dem Vertragszweck oder den berechtigten Interessen des Agenturen nicht zuwiderläuft, im Rahmen der Plattform zu nutzen; die Agentur ist insoweit nicht verpflichtet, eine zusätzliche Vergütung zu leisten.

§ 6       Beiträge und Gebühren

(1)       Die Höhe der von myHolidaySearch erhobenen Beiträge und Gebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von myHolidaySearch; monatliche Beiträge sind im Voraus zu leisten, Gebühren für das Einstellen von Reiseangeboten werden monatlich abgerechnet. Die Zahlung durch die Agentur erfolgt grundsätzlich per Lastschrift, wenn nichts anderes vereinbart ist; myHolidaySearch kann einzelnen Agenturen eine andere Zahlungsart anbieten.

(2)       myHolidaySearch ist berechtigt, die Preise in angemessenem Umfang im Voraus zu erhöhen. Ist eine Vertragslaufzeit nicht vereinbart, darf myHolidaySearch die Preise erst nach einem Jahr ab Vertragsschluss erhöhen. Wenn eine Vertragslaufzeit vereinbart ist, ist eine Preiserhöhung erst im Rahmen einer automatischen Vertragsverlängerung (§ 3 Abs. 2 dieser AVB) ab dem neuen Vertragsjahr möglich; in diesem Fall hat myHolidaySearch die Preiserhöhung der Agentur spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit anzukündigen. Die Ankündigung erfolgt in jedem Falle in Textform (§ 126 b BGB). Der Agentur ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Information über die Preiserhöhung zu kündigen; ist eine Vertragslaufzeit vereinbart, wird die Kündigung zum Ablauf des Vertragsjahres wirksam. Kündigt die Agentur nicht, gilt die Preiserhöhung als genehmigt.

(3)       In Rechnung gestellte Beiträge und Gebühren sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Soweit eine Rechnungsstellung der monatlichen Beiträge nicht vereinbart ist, sind die monatlichen Zahlungen bis zum ersten eines jeden Monats im Voraus zu leisten.

§ 7       Verzug

(1)       Kommt die Agentur mit der Begleichung des Beitrags oder der Gebühren in Verzug, hat die Agentur Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Absatz 2 BGB) zu zahlen.

(2)       myHolidaySearch ist berechtigt, den Zugang der Agentur zur Plattform mitsamt den Inhalten zu sperren und Reiseangebote zurückzuhalten, bis die Agentur alle fälligen Zahlungen (zzgl. Verzugszinsen und etwaiger weiterer Verzugskosten) beglichen hat.

(3)       myHolidaySearch ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die sich im Verzug befindliche Agentur nach Erhalt einer weiteren Nachricht, die eine Zahlungsfrist und eine Androhung der Kündigung für den Fall der Nichtzahlung enthält, trotz der Aufforderung nicht fristgemäß leistet.

§ 8       Sperrung und Kündigung

(1)       myHolidaySearch ist zur vorläufigen Sperrung des Zugangs der Agentur nebst seiner Inhalte berechtigt, wenn

  • der hinreichende Verdacht besteht, dass die Agentur zur Abgabe von fachgerechten sowie durchführbaren Reiseangeboten nicht geeignet und/oder nicht befugt ist;
  • der Zugang der Agentur durch diese oder einen Dritten missbräuchlich genutzt wird;
  • die Agentur gegen die nach § 2 Absatz 1 und/oder § 4 Absatz 4 dieser AVB verstößt, es sei denn, dieser Verstoß ist erstmalig und nicht erheblich.

(2)       myHolidaySearch wird die Agentur über diese Sperrung unverzüglich informieren. Soweit die Agentur den Verdacht nach Absatz 1 ausräumen kann, wird myHolidaySearch die vorläufige Sperrung der Zugangsberechtigung aufheben.

(3)       Soweit die Aufhebung der vorläufigen Sperrung nach Absatz 2 nicht mehr in Betracht kommt, wird myHolidaySearch den Zugang für die Agentur endgültig sperren und die Agentur davon unter Mitteilung der dafür maßgeblichen Gründe unterrichten. In diesem Fall ist myHolidaySearch zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

(4)       Nach erfolgter fristloser Kündigung durch myHolidaySearch ist myHolidaySearch berechtigt, sämtliche Kontaktdaten und Inhalte der Agentur zu löschen; ein Rückzahlungsanspruch hinsichtlich Beiträgen und Gebühren steht der Agentur in diesem Fall nicht zu.

§ 9       Haftung

(1)       Bei leichter Fahrlässigkeit haftet myHolidaySearch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden; dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von myHolidaySearch für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

(2)       myHolidaySearch haftet im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit für rechtswidrige Inhalte Dritter nur dann, wenn myHolidaySearch von diesen Inhalten Kenntnis hat und es myHolidaySearch auch technisch möglich und zumutbar ist, die entsprechenden Inhalte zu löschen.

§ 10     Geheimhaltung

(1)       Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

(2)       Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter sichergestellt, dass auch diese – ebenfalls unbefristet – jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen. Die Geheimhaltung schließt auch ein, dass verhindert wird, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 11     Sonstige Bestimmungen

(1)       Der vorliegende Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)       Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von myHolidaySearch.